Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des § 21 Abs. 3 der Delegationsverordnung des Landes Hessen vom 24.04.2015 GVBl. I S. 190) in Verbindung mit § 13b Tierschutzgesetz in der Fassung vom 28.07.2014 eine Katzenschutzverordnung für das Stadtgebiet Erlensee zu erlassen, die insbesondere folgende Punkte enthält:

  1. Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen
  2. Eingriffsmöglichkeiten beim Aufgreifen von Katzen durch die Stadt Erlensee oder besonders beauftragter Dritter

Begründung

Durch Rechtsverordnung vom 24. April 2015 hat die Hessische Landesregierung die Ermächtigung zum Erlass einer Katzenschutzverordnung in kreisfreien Städten auf den Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden auf den Gemeindevorstand oder Magistrat übertragen. Auf dieser Grundlage haben mit Stand Dezember 2020 bereits 35 Städte und Gemeinden in Hessen eine solche Katzenschutzverordnung erlassen. Laut dem dt. Tierschutzbund ist diese Zahl im Jahr 2021 auf 43 Städte angewachsen. Zusätzlich haben Nidderau und Bruchköbel kürzlich auch eine solche Verordnung beschlossen, die Anfang 2022 in Kraft treten soll. Insbesondere in Bruchköbel kam es immer wieder zu Brennpunkten, an denen offensichtlich erkrankte, nicht kastrierte und nicht registrierte Katzen in größerer Zahl aufgefunden wurden.

In diesem Zusammenhang wies das Veterinäramt Gelnhausen darauf hin, dass der Erlass einer entsprechenden Katzenschutzverordnung sinnvoll ist, da allein durch die Existenz einer solchen Katzenschutzverordnung, gemäß den Erfahrungen des Veterinäramt Gelnhausen, oftmals schon ein Umdenken der Tierhalter erkennbar ist.

Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht freilaufender Katzen vermindert die Vermehrung mit freilaufenden Katzen und hilft auch, dass freilaufende Katzen nicht besitzerlos werden.

Durch Kastration freilaufender Katzen

  • wird eine Vermehrung mit freilaufenden Katzen/verwilderten Katzen verhindert. Der Erfolg von Kastrationsaktionen verwilderter Katzen ist nicht gegeben, solange aus den Reihen der in einem Besitzverhältnis stehenden Hauskatzen unkastrierte Tiere die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.
  • gibt es weniger Revierkämpfe oder auch Geschlechtsakte, die Verletzungs- als auch Infektionsgefahren haben (geringerer Infektionsdruck)
  • wird der Geschlechtstrieb gedämpft, dadurch gibt es im Freigang weniger Suchverhalten nach Geschlechtspartner als auch weniger Revierstreitigkeiten. Beides erhöht den Radius als auch Schreckverhalten, was zu einem Entlaufen führen kann. Dies ist auch der Grund, warum unkastrierte Katzen eher dem Straßenverkehr zum Opfer fallen.
  • hat eine entlaufene oder ausgesetzte Katze eine höhere Überlebenschance, da sie sich auf das Überleben und Nahrungssuche konzentrieren kann. Es ist in vielen Studien festgestellt worden, dass kastrierte Katzen ohne Besitzer eine wesentlich höhere Lebenserwartung haben.

Durch Kennzeichnungs- und Registrierpflicht freilaufender Katzen:

  • ist eine aufgefundene Katze eindeutig identifizierbar, deutschland- und europaweit
  • kann man eine Katze eindeutig als ehemalige Besitzerkatze im Gegensatz zu einer verwilderten Katze identifizieren. Eigentumsverhältnisse über eine Katze können schneller geklärt werden.
  • werden Tierschutzvereine und Tierschützer finanziell und arbeitstechnisch entlastet, da die Rückvermittlung wesentlich schneller geht, Quarantäne, Tierarzt als auch Unterbringung reduzieren sich. Dies führt auch zu geringerem Stress des Tieres.
  • (bei medizinischen Notfällen z.B. nach Unfällen/Vergiftungen kann der Besitzer schneller ermittelt werden, damit er wichtige Entscheidungen treffen kann)

Sowohl von Bruchköbel (Landwehr) ausstrahlend als auch in bestimmten Regionen des Erlenseer Stadtgebietes gibt es Populationen von verwilderten Hauskatzen oder halbwilde Katzen. Es geht nicht darum, Katzenhalter in Erlensee zukünftig zu kontrollieren, sondern vielmehr soll es Tierschutzvereinen/Tierschützern und dem Veterinäramt Gelnhausen die Arbeit erleichtern. Auch soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der Wichtigkeit von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht freilaufender Katzen als auch der tierschutzrechtlichen Maßnahmen bei verwilderten Katzenpopulationen geschärft werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Verweisung an den Bau- und Umweltausschuss.
Beratungsergebnis:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt am 18.11.2021 mit 17 Ja-Stimme(n) bei 7 Gegenstimme(n) und 4 Stimmenthaltung(en) die Verweisung an den Bau- und Umweltausschuss.

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