Antrag: Kaufverträge des Bebauungsplans Beune II

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass in die Kaufverträge (für Wohnbaugrundstücke, Mischgebietsgrundstücke und Gewerbegebietsgrundstücke) ein Absatz aufgenommen wird, der die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Sinne des Ausbaus von erneuerbaren Energiequellen vorsieht. Dieser Absatz
enthält entsprechend auch die Kriterien für Ausschluss, Ausnahmen, Befreiungen, Erfüllungsoptionen und Sanktionen.
Nachfolgend der Vorschlag für die inhaltlichen Punkte, die im Absatz des Kaufvertrags vorzusehen sind. Diese sind vom Magistrat detailliert auszuarbeiten.


Solarpflicht:
Eigentümer von Gebäuden mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50qm haben bei Neubau eines Gebäudes und vollständiger Erneuerung der Dachhaut sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfläche errichtet und betrieben werden.
Geltung:
Für alle Grundstücke, die im Rahmen des B-Plans Beune II stehen.
Ausschluss:
Unterirdische bauliche Anlagen, Gewächshäuser, Traglufthallen, fliegende Bauten, Garagen und Nebenanlagen (bei Pflichterfüllung auf Hauptgebäude), Vorbehalt weiterer Ausschlüsse.
Ausnahmen:
Widerspruch gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Denkmalschutz, bau-planungsrechtliche Festsetzungen), technische Unmöglichkeiten (Statik, Gründach, Sicherheit, Dachform u.a.) oder Dachausrichtung ausschließlich nach Norden.
Befreiungen:
Erfüllung führt im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte.
Erfüllungsoptionen (Ersetzungsbefugnis):
Auf der Dachfläche werden solarthermische Anlagen errichtet und betrieben.
Sanktionen:
Durch Bauaufsichtsbehörde.

Mit der Bitte um Direktverweisung in den Bau- und Umwelt-Ausschuss am 2. September 2021.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Stadt Erlensee nimmt in die Verkaufsverträge der stadteigenen Grundstücke von zu bebauenden Grundstücken an Bauwillige den Passus auf, dass der Einbau einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf allen dafür geeigneten Gebäuden und Dächern verpflichtend sei. Der Einbau entsprechender PV-Speicher soll dringend empfohlen werden.
Um Rechtssicherheit und Kompatibilität mit der momentan gültigen Fassung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) zu wahren, wird die verbindliche Nutzung von PV-Anlagen in den Kaufverträgen festgeschrieben. In diesen sollen auch Kriterien für Ausschluss, Ausnahmen, Befreiungen und Erfüllungsoptionen, etc. festgelegt werden.

Als mögliche Gestaltungs-Parameter, die vom Magistrat bzw. von den den Magistrat beratenden externen Parteien detailliert auszuarbeiten sind, bieten sich an:

  • Die Mindestleistung der PV-Anlage wird anhand des erwarteten Stromverbrauches, sowie des wirtschaftlichen Aufwands errechnet.
  • Eine Bruttodachfläche von mindestens 50 qm.
  • Die Definition von Erfüllungsoptionen (Ersetzungsbefugnis), wenn z.B. auf der Dachfläche solarthermische Anlagen errichtet und betrieben werden.
  • Die Definition eines Geltungsbereiches, zum Beispiel „das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erlensee“.
  • Die Definition von Ausschluss-Kriterien, z.B. unterirdische bauliche Anlagen, Gewächshäuser, Traglufthallen, fliegende Bauten, Garagen und Nebenanlagen (bei Pflichterfüllung auf Hauptgebäude), Vorbehalt weiterer Ausschlüsse.
  • Die Definition von Ausnahmen, z.B. Widerspruch gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Denkmalschutz, bauplanungsrechtliche Festsetzungen), technische Unmöglichkeiten (Statik, Gründach, Sicherheit, Dachform u.a.)
    oder Dachausrichtung ausschließlich nach Norden.
  • Die Definition von Befreiungen, z.B. wenn die Erfüllung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt (z.B. Ablehnung der Finanzierung des Bauvorhabens durch Mehrkosten der PV-Anlage).
  • Beratungsergebnis über den Änderungsantrag:
    Mit 6 Ja-Stimme(n) bei 20 Gegenstimme(n) und 2 Stimmenthaltung(en) abgelehnt.
  • Beratungsergebnis:
    Mit 6 Ja-Stimme(n) bei 21 Gegenstimme(n) und 1 Stimmenthaltung(en) abgelehnt.

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